von Kindern in Kitas oder Tagespflege in Hessen.
Wiesbaden, 27. Januar 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
das Infektionsgeschehen in Deutschland, die Verbreitung besorgniserregender Varianten des Coronavirus und die anhaltend hohe Belastung der Intensivstationen haben Bund und Länder dazu bewogen, die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des
Coronavirus bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Diesen Beschluss der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin setzen wir auch in Hessen um. Im Bereich der Kindertagesbetreuung bitten wir Sie daher, die
Betreuung nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen.
In Hessen kann weiterhin jede Familie, die Kinderbetreuung dringend benötigt, auch auf die Kinderbetreuung zurückgreifen. Ein generelles Betretungsverbot der Kitas gibt es nicht.
Wir wissen um die Belastung, die das für Eltern und Kinder sowie die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung vor allem nach der bereits langen Zeit der Einschränkungen bedeutet und appellieren daher nicht leichtfertig an Sie – uns leitet vielmehr die Absicht,
auf noch stärkere Beschränkungen aufgrund eines schwierigen Verlaufs des Infektionsgeschehens verzichten zu können.
Sehr erfreulich ist, dass der Bund mittlerweile gesetzlich geregelt hat, wie das Kinderkrankengeld aufgrund der Pandemie erweitert werden kann. Ich möchte Sie daher mit diesem Schreiben darüber informieren, welche Regelung nun gilt:
Die beschlossene Erweiterung des Kinderkrankengelds unterstützt gesetzlich Krankenversicherte bei der Kinderbetreuung zu Hause: Sie können sich auf Basis dieser Regelung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse melden, wenn Sie sich dafür entscheiden, unserem Appell zu folgen und Ihr Kind zu Hause zu betreuen. Die Höhe des Kinderkrankengelds beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen
Nettoarbeitsentgelts.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul–undkitaschliessungen
Um das Kinderkrankengeld zu beantragen, können Sie die bereitgestellte Musterbescheinigung http://www.bmfsfj.de/musterbescheinigung) an Ihre gesetzliche Krankenversicherung senden. Manche Krankenkassen verzichten auch auf die Vorlage einer Bescheinigung oder stellen eigene Antragsformulare bereit, daher ist es sicher hilfreich, den Internetauftritt Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zum Thema „Kinderkrankengeld Corona“ zu besuchen.
Wir möchten auch erneut auf die Möglichkeit hinweisen, dass es zur Erleichterung der Betreuung in Hessen Ausnahmen von den allgemeinen Kontaktbeschränkungen gibt: Familien können Betreuungsgemeinschaften von bis zu drei Familien bilden, in denen sie
ihre Kinder gegenseitig betreuen, wenn sie gleichzeitig ihre sonstigen sozialen Kontakte nach Möglichkeit reduzieren.
Damit Ihnen und Ihren Kindern bei aller Belastung, die nicht zuletzt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter diesen besonderen Umständen mit sich bringt, die gemeinsame Zeit auch Freude bereiten kann, haben wir hier www.familienkarte.hessen.de
eine Sammlung von Links erstellt, die Anregungen zum Basteln, Lernen, für Sport und mehr bereithalten.
Für Ihre Geduld, Ihr Durchhaltevermögen und Ihren wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie danken wir Ihnen, liebe Familien, wie auch den Fachkräften in der Kindertagesbetreuung sehr herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Kai Klose
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