Wir begleiten Ihre
Bestattung
Bei uns ist jemand verstorben. Was soll ich jetzt tun?
Bei einem Todesfall ist der Arzt erster Ansprechpartner. Laut Gesetz muss dieser den Totenschein ausstellen. Es empfiehlt sich, dann Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl aufzunehmen. Dieses kümmert sich in Abstimmung mit den Angehörigen um alles, was nun kommt, und informiert auch den zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin.
Welche Bestattungsarten gibt es?
Sehr häufig sind heute Urnenbestattungen mit der Asche von Verstorbenen; auch weil die Grabpflege dann weniger aufwendig ist. Auch Erdbestattungen in einem Sarg sind üblich. Möglich ist ebenfalls die Bestattung von Urnen auf See sowie anonyme Beerdigungen auf einem Grabfeld des Friedhofs, bei dem Ort und Zeitpunkt der Beisetzung nicht bekannt gegeben werden. Auch Stelenfelder gibt es auf vielen Friedhöfen.
Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Im besten Fall haben Menschen vor ihrem Tod mit den Angehörigen über ihre Wünsche für die Bestattung gesprochen. Diese sollten selbstverständlich respektiert werden. Manchmal ist die Bestattungsform auch im Testament festgelegt. Ist das nicht der Fall, entscheiden die nächsten Verwandten.
Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
In der Regel ist das nicht möglich, da die Menschen sich bewusst von der kirchlichen Gemeinschaft getrennt haben. Eine Ausnahme kann zum Beispiel sein, wenn jemand vor seinem Tod einen Kircheneintritt geplant hatte und nicht mehr dazu kam. Solche Ausnahmen liegen im seelsorgerlichen Ermessen des zuständigen Pfarrers. Angehörige, die Trost suchen, können sich natürlich immer an ihren Pfarrer oder ihre Pfarrerin wenden
Kann jemand, der sich das Leben genommen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, das ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Eine Bestattung erfolgt in der eigenen Konfession. In Ausnahmefällen kann jedoch ein Amtsträger einer anderen Konfession an der Trauerfeier mitwirken oder diese in seltenen Fällen sogar übernehmen. Dies muss mit dem zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin abgesprochen sein.
Was ist eine Aussegnung?
Nach alter Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung im Wohnhaus noch immer. Auch in Krankenhäusern und im Hospiz sind Aussegnungen möglich. Ihr Pfarrer oder Ihre Pfarrerin [Link: Ansprechpartner] hilft Ihnen weiter.
Habe ich Gelegenheit, von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen?
Bestatter in unserer Region bieten Abschiedsräume an, in denen die Verstorbenen aufgebahrt werden. Dort können Angehörige ungestört bei ihren Verstorbenen sein. Es gibt jedoch gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Können totgeborene Babys bestattet werden?
Auf immer mehr Friedhöfen ist das möglich, zum Beispiel auf eigenen Gräberfeldern der Friedhöfe. Dort soll den Eltern ein würdevoller Abschied von ihren Kindern ermöglicht werden. Solche Möglichkeiten gibt es beispielsweise in Kassel, Bad Hersfeld, Frankfurt, Fulda, Hanau, Gelnhausen, Hünfeld, Hofgeismar, Künzell, Limburg, Marburg, Schmalkalden, Schwalmstadt und Vellmar. Ihre Klinikseelsorge oder das örtliche Pfarramt gibt dazu Auskunft. In Hessen gilt eine Bestattungspflicht ab einem Körpergewicht von 500 Gramm, in Thüringen nach der 12. Schwangerschaftswoche. Auf Wunsch der Eltern ist eine Bestattung möglich, häufig werden an mehreren Terminen im Jahr totgeborene Kinder gemeinsam bestattet.
Muss bei einer Trauerfeier gesungen werden?
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen. Musik gibt Raum für Gedanken und Momente des Innehaltens.
Welche kirchliche Trauerbegleitung kann ich erwarten?
Der Pfarrer oder die Pfarrerin wird in der Regel vom Bestatter informiert und meldet sich dann bei den Trauernden, um einen Termin für das Trauergespräch zu verabreden. Dieses Gespräch ist für die Seelsorge an den Angehörigen gedacht. Außerdem werden dabei Ablauf und Gestaltung der Trauerfeier besprochen.
Wie läuft die Trauerfeier ab?
Für die Trauerfeier gibt es einen liturgischen (gottesdienstlichen) Rahmen, innerhalb dessen es eine große Gestaltungsfreiheit und Offenheit für Wünsche gibt. All das wird im Trauergespräch besprochen. Zu beachten ist nur, dass es auf den Friedhöfen – besonders in größeren Städten – Vorgaben für die Länge der Trauerfeiern gibt.
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